Es gelten folgende Bedingungen!      

Wir versenden mit der österreichischen Post.Post Österreich

Versandbedingungen: Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs und in die nachstehenden Länder: Deutschland

Keine Versendung erfolgt auf die nachstehenden ausländischen Inseln: Bornholm, Westfriesische Inseln, Niederländische Überseegebiete, Öland, Gotland 

Lieferungen innerhalb Österreich:

Wir berechnen die Versandkosten nach Versandgewicht:
– Bestellungen von 0 bis 1 kg = 4,60 € mit Post
– Bestellungen über 1 kg bis 10 kg = 8,55 € mit Post
– Bestellungen über 10 kg bis 30 kg = 15,15 € Post
– Bestellungen über 30 kg bis 40 kg = 19,95€ Post

Bei der Versendung sperriger Güter (Speditionsversand) berechnen wir wie folgt:
– Bestellungen über 40 kg bis 100 kg = 65,00 € per Spedition
– Bestellungen über 100 kg bis 150 kg = 99,95 € per Spedition
– Bestellungen über 150 kg bis 200 kg = 199,99 € per Spedition
– Bestellungen über 200 bis 300 kg = 250,00 € per Spedition
– Bestellungen über 300 bis 999 kg = 350,00 € per Spedition

Lieferungen ins Ausland:

Wir berechnen die Versandkosten ins Ausland nach Versandgewicht:

Deutschland:
bis 2 kg = 13,90€
über 2 kg bis 5 kg = 15,25 €
über 5 kg bis 10 kg = 19,25€
über 10 kg bis 15 kg = 24,95 €
über 15 kg bis 25 kg = 28,90 €
über 25 kg bis 30 kg = 39,95 €
über 30 kg bis 40 kg = 80,00 €

Bei der Versendung sperriger Güter (Speditionsversand) ins Ausland berechnen wir wie folgt:

Deutschland:
über 40 kg bis 100 kg = 225,00 €
über 100 kg bis 500 kg = 250,00 €
über 500 kg bis 999 kg = 300,00 €

1. Liefertermine

1.1 Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

1.2 Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. 

1.3 Bei allen Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben und gelten diese vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse und Behinderungen. Der Lauf von Lieferfristen beginnt  mit Zugang der Auftragsbestätigung des Lieferanten beim Kunden oder bei Fehlen der Auftragsbestätigung mit der Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten beim Kunden. Enthält das vom Kunden angenommene Angebot des Lieferanten oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten oder die dem Kunden zugestellte Auftragsbestätigung bereits einen Liefertermin anstatt einer Lieferfrist, so gilt dieser und geht den Regelungen in und vor. Sollte ein vereinbarter Liefertermin oder eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten werden oder innerhalb dieser Frist Ware in geringerer Menge geliefert werden, so befindet sich der Lieferant in Verzug und hat der Kunde eine mindestens 6-wöchige Nachlieferungsfrist für die verspäteten Waren zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist mitgeteilt hat.

1.4 In Gang gesetzte Lieferfristen wie im Abschnitt 1.3 werden durch die nachfolgend angeführten Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzug des Vorlieferanten mit der Belieferung des Lieferanten, technische Gebrechen an Produktions- und Transportanlagen und alle Fälle höherer Gewalt nach Punkt 2.

1.5 Dauert einer der in Punkt 1.4 genannten Gründe länger als zwei Monate, so sind sowohl der Lieferant als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen. Dieses Recht besitzt der Kunde nicht (mehr), wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat oder wenn der Lieferant den Kunden vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Lieferung innerhalb angemessener Frist angekündigt hat.

2. Höhere Gewalt

2.1 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom Lieferanten nicht beeinflussbare Behinderungen, wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen etc. sowie vom Lieferanten oder von dessen Vorlieferanten nicht zu vertretende Unfälle befreien den Lieferanten für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind; den Lieferanten treffen in diesem Fall keine Verzugsfolgen.